AGB
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Jeder Auftrag stellt einen urheberrechtlichen Werkvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den erbrachten Leistungen ausgerichtet ist.
1.2. Sämtliche Entwürfe, Visualisierungen und Ausarbeitungen unterliegen dem Urheberrecht, unabhängig von ihrer Schöpfungshöhe gemäß §2 UrhG.
1.3. Studio Feldmann räumt dem Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Sofern nicht anders vereinbart, handelt es sich um ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Die Übertragung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über.
1.4. Studio Feldmann ist berechtigt, alle erstellten Arbeiten zu Referenzzwecken (Website, Portfolio, Präsentationen) zu veröffentlichen.
1.5. Beiträge oder Vorschläge des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht und beeinflussen nicht die Vergütung.
2. Vergütung
2.1. Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Eine nachträgliche oder erweiterte Nutzung der Leistungen kann gesondert berechnet werden.
2.2. Alle Leistungen, einschließlich Entwürfe, Konzepte und Beratungen, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Grundlage der Beauftragung ist ein individuelles Angebot inklusive Leistungsbeschreibung. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.
3.2. Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% fällig (zahlbar innerhalb von 14 Tagen). Die Restzahlung erfolgt nach Projektabschluss ebenfalls innerhalb von 14 Tagen.
3.3. Bei Zahlungsverzug behält sich Studio Feldmann vor, Verzugszinsen gemäß gesetzlicher Regelung zu berechnen.
4. Zusatzleistungen und Nebenkosten
4.1. Fremdleistungen (z. B. externe Dienstleister), die im Zusammenhang mit dem Projekt beauftragt werden, erfolgen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.2. Reise- und Nebenkosten, die im Rahmen des Projekts entstehen und abgestimmt sind, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
5. Eigentum und Daten
5.1. Es werden ausschließlich Nutzungsrechte übertragen; ein Eigentumsrecht an Entwürfen oder Konzepten wird nicht eingeräumt.
5.2. Die Herausgabe von offenen Dateien, 3D-Daten oder Arbeitsdateien ist nicht Bestandteil der Leistung und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
6. Korrekturen und Abnahme
6.1. Im Angebot ist eine definierte Korrekturschleife enthalten.
6.2. Änderungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (z. B. Anpassung von Parametern, Umfang oder Konzept), werden zusätzlich berechnet.
6.3. Mit der Freigabe durch den Auftraggeber gilt die Leistung als abgenommen.
7. Haftung
7.1. Studio Feldmann haftet ausschließlich für eigenes Verschulden und nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.2. Für Leistungen Dritter übernimmt Studio Feldmann keine Haftung.
7.3. Mit der Freigabe von Entwürfen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit aller bereitgestellten Daten.
7.4. Nach Freigabe entfällt die Haftung für die genehmigten Leistungen.
7.5. Eine Haftung für rechtliche Zulässigkeit (z. B. Marken-, Wettbewerbsrecht) wird nicht übernommen.
7.6. Reklamationen sind innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung schriftlich geltend zu machen, andernfalls gilt die Leistung als vertragsgemäß angenommen.
8. Gestaltungsfreiheit und Mitwirkungspflicht
8.1. Studio Feldmann arbeitet mit gestalterischer Freiheit im Sinne der vereinbarten Zielsetzung. Subjektive Geschmacksabweichungen stellen keinen Mangel dar.
8.2. Änderungswünsche während oder nach der Umsetzung werden gesondert berechnet. Bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig.
8.3. Verzögerungen durch den Auftraggeber können zu Anpassungen von Zeitplan und Vergütung führen.
8.4. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller bereitgestellten Materialien berechtigt zu sein, und stellt Studio Feldmann von Ansprüchen Dritter frei.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Erfüllungsort ist der Sitz von Studio Feldmann.
9.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
