AGB
1. Urheberschutz und Nutzungsrechte
1.1. Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
1.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3. 3D Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.4. Studio Feldmann hat das Recht, die Arbeiten auf seiner Webseite zu präsentieren.
1.5. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2. Vergütung
2.1. Werden die Leistungen von 3D Designer später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist der 3D Designer berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.2. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der 3D Designer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1. Bei Projektanfrage wird von 3D Designer ein Angebot mit einem Kostenvoranschlag und Beschreibung der Leistungen erstellt. Alle im Angebot angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
3.2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird bei Auftragserteilung eine Sicherheitsleistung in Form einer Abschlagszahlung von 50% fällig. Diese ist innerhalb von 14 Tagen ab Auftragserteilung zahlbar. Die Abschlagszahlung wird vom Gesamtbetrag vollständig in Abzug gebracht.
Die restliche 50% der Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes innerhalb von 14 Tagen fällig.
3.3. Bei Zahlungsverzug kann der 3D Designer Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des 3D Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den 3D Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.2. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. An Entwürfen und Konzepten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2. Der 3D Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem 3D Designer Korrekturmuster vorzulegen.
6.2. Alle Preise beinhalten eine Korrekturphase. Bitte beachten Sie: Bei Änderungen der Parameter (Anzahl, Umfang etc.) werden die Preise entsprechend angepasst.
7. Haftung
7.1. Der 3D Designer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
7.2. Sofern der 3D Designer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des 3D Designers. Der 3D Designer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.3. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von übermittelten Projektdaten.
7.4. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Zeichnungen, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des 3D Designers.
7.5. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der 3D Designer nicht.
7.6. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 30 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim 3D Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der 3D Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der 3D Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem 3D Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den 3D Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Erfüllungsort ist der Sitz des 3D Designers.
9.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
